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FAQ

FAQ (Frequenty Asked Questions)

1. Auf welche Geräteinstallationen bezieht sich die Druckrichtlinie PED 97/23 /EC ?
Die Beantwortung dieser Frage ist einfacher im Fall von Rohrleitungen, deren Installation diese nicht betrifft: dies sind Systeme der freien Wasserverdampfung, Elemente für nukleare Anwendungen, Elemente großer Öfen, Rekuperatoren, Heizkörper und Rohre in Zentralheizungssystemen, in Militärausrüstung eingesetzte Elemente, im Flugwesen, Übertragungsrohrleitungen, die für den Transport von Flüssigkeiten oder Stoffen zur oder von der Installation bestimmt sind (an Land und im Wasser) und ähnliche Ausnahmen. Also in der Praxis sonstige Becken, Baugruppen, Installationen und andere Geräte, die für Gase, verflüssigte Gase, gelöste Gase, Dämpfe, Flüssigkeiten bestimmt sind, in denen der höchste zulässige Druck PS 0,5 (also 0,05 MPa oder 0.49 atm) unterliegen der Richtlinie. Man muss hierbei jedoch beachten, dass obwohl der PS höher als 0,5 bar haben wird, das jeweilige Element nicht der Richtlinie 97/23 unterliegen muss – dies hängt beispielsweise vom Produkt PS x V sowie der Art des Mediums ab. Natürlich müssen Installationen, die für gefährliche Flüssigkeiten oder bis zu einem gewissen Grad sichere Flüssigkeiten, die außerhalb der Anforderungen der Druckrichtlinie PED liegen, die Anforderungen der 67/548/EC erfüllen.

2. Welche Materialien können für Rohrleitungen eingesetzt werden, auf die sich die Druckrichtlinie PED 97/23/EC bezieht?
Die Grundlegenden Sicherheitsanforderungen (ESR) die in Anlage Nummer 1 zur Richtlinie beschrieben werden, beschreiben genau die Werkstoffe, die zur Anwendung in den Installationen zugelassen sind, die der PED unterliegen. Dabei handelt es sich um Materialien:
a) die mit den harmonisierten Normen konform sind, oder
b) der Europäischen Werkstoffzulassung (EAM) unterliegen und für die Erzeugung von Druckgeräten bestimmt sind, oder
c) durch die Anwendung von einmalig zugelassenem Material (PMA).

3. Was bedeuten Werkstoffe, die mit den harmonisierten Normen konform sind?
Dabei handelt es sich um Werkstoffe, die gemäß den geltenden EN-Normen ausgeführt sind, aber nur jenen, die mit der Druckrichtlinie PED 97/23/EC harmonisiert sind. In unserem Fall handelt es sich dabei vor allem um die Normen: PN-EN 10216-2; EN 10216-3; EN 10216-4; EN10028-2; EN 10222-2; EN 10222-3; EN 10222-4.

4. Welche Materialien unterliegen der Europäischen Werkstoffzulassung (EAM)?
Die Zusammenstellung dieser Normen kann laufend unter folgender Adresse verfolgt werden:

5. Können die größenmäßig richtigen Formstücke, die gemäß EN 10253-2 ausgeführt wurden, als äquivalente Elemente gemäß DIN 2605-2, DIN 2615-2. angesehen werden?
Das ist nicht wahr. Die Norm EN 10253-2 ist zwar eine harmonisierte Norm, beschreibt aber zwei Typen von Formstücken. Typ B gemäß EN 10253-2 entspricht den Elementen gemäß DIN2605-2, DIN 2615-2.

6. Ist die Anwendung der Gattung A420 WPL6 als Ersatz für P355NL1 zulässig?
Darüber, ob der Ersatz der aus der Gattung P355NL1 hergestellten Formstücke gegen jene aus einer anderen Gattung möglich ist, muss der Planer der jeweiligen Installation entscheiden. Beim Treffen der Entscheidung wird dieser folgendes berücksichtigen: Charakter der Installation, ob diese PED 97/23/EC unterliegt, Art und Charakter der Belastungen (ob man sich mit einer deutlich niedrigeren Dehngrenze einverstanden erklären kann, so wie dies eben bei WPL6 der Fall ist), Eigenschaften des Mediums und sonstige wichtige Faktoren.

7. Kann das Material für P355NH Schmiedestücke zum Beispiel mit dem Material A350 LF2 gemäß ASTM ersetzt werden?
Hier haben wir es mit einer ähnlichen Situation wie in Punkt 6 zu tun, also sollte der Planer festlegen, ob die Anwendung von Stahl mit einer deutlich geringeren Dehngrenze zulässig ist (für P355NH ist dies 355MPa, für A350 LF2 hingegen beträgt diese 253MPa).